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Dr. med. Rainer Müller
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- Verkehrsmedizin
Für den Erwerb und die Verlängerung der Führerscheine C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE sowie Taxi sind körperliche Fahrtauglichkeitsuntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben.
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis:
Führerscheinklasse
C1, C1E
C, CE
D, DE, D1, D1E
Bus, Taxi, etc.
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ärztl. Untersuchung
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Sehtest
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Leistungstest
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Für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis:
Führerscheinklasse
C1, C1E
C, CE
D, DE, D1, D1E
Bus, Taxi, etc.
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ärztl. Untersuchung
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Sehtest
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Leistungstest
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ja, ab dem 50. Lebensj.
ja, ab dem 50. Lebensj.
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Befristung auf 5 Jahre
Diese Untersuchungen sind selbstverständlich keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten müssen daher privat übernommen werden.
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